Gefahrenhinweise Ultra Vision - Glasreiniger

Laut der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) müssen Gefahrgutartikel in Deutschland entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Verordnung setzt EU-weit einheitliche Standards für die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen fest.

Für den Artikel Ultra Vision - Glasreiniger gelten die folgenden Gefahrenhinweise:

Achtung

 Achtung

Gefahrenhinweise:
Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz / Gehörschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004:
Konservierungsmittel (2-Bromo-2-nitropropane-1,3-diol).

Das Sicherheitsdatenblatt für unseren Ultra Vision - Glasreiniger findest du hier!